Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur Dyszak&Dräger GbR


1. Allgemeines

Allen Leistungen der Firma „Dyszak&Dräger“ liegen diese Geschäfts-
bedingungen zugrunde. Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen
bedürfen einer Bestätigung in Schriftform seitens der Inhaber.


2. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote der Firma „Dyszak&Dräger“ sind freibleibend und unverbindlich.
Beginn des Vertragsverhältnis ist die schriftliche (Brief, Fax oder E-Mail)
oder mündliche Auftragsbestätigung. Der bestätigte Auftrag und die
allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für die Geschäfts-
beziehung. Wenn der Auftrag seitens des Auftraggebers vorzeitig abgebrochen wird, werden die von der Firma „Dyszak&Dräger“ bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Arbeitsstunden gemäß Angebot in Rechnung gestellt.
Die schriftliche Termin- und Preiszusage bei Fremdleistungen geschieht
unter Vorbehalt, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können. Die Firma „Dyszak&Dräger“ behält sich vor, bei Auftragsverzögerungen durch den Auftraggeber nach einem angemessenen Zeitraum die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen, gemäß den im Angebot festgelegten Preisen, in Rechnung zu stellen.


3. Berechnung der Dienstleistung

Die Arbeiten der Firma „Dyszak&Dräger“ werden in der Regel nach Aufwand abgerechnet. Alle Preise sind nach Leistungsart dem Angebot zu entnehmen und gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.


4. Zahlungskonditionen

Sofern nicht anders vereinbart, ist das Zahlungsziel für Rechnungen
14 Tage ab Rechnungsdatum. Sollte das Zahlungsziel vom Auftraggeber
nicht eingehalten werden, behält sich die Firma „Dyszak&Dräger“ vor,
gemäß §195 BGB ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen zuzüglich der Basiszinsen, jedoch nicht unter 5% zu berechnen (zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer). Anfallende Zinsen sind
sofort fällig. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Kunden vor,
so ist die Firma „Dyszak&Dräger berechtigt, die Weiterarbeit an allen
Aufträgen des Auftraggebers einzustellen.


6. Auftragsabnahme

In der Regel werden dem Auftraggeber die beauftragten Leistungen in
geeigneter Form zur Freigabe vorgelegt. Die Freigabe sollte in schriftlicher
Form (Brief, Fax oder E-Mail) erfolgen. Spätestens mit der Bezahlung
der Rechnung gilt die erbrachte Leistung als abgenommen.


7. Haftung

Die Firma „Dyszak&Dräger“ schließt jede Haftung für Schäden aus der
Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen des Auftraggebers aus.
Die Firma „Dyszak&Dräger“ schließt zudem jede Haftung für die publizierten Inhalte und Folgeschäden aus orthographischen Fehlern von Texten aus.
Die Firma „Dyszak&Dräger“ haftet nicht für die wettbewerbs- und
markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe
und sonstigen Designarbeiten. Eine rechtliche Überprüfung derselben
durch einen Fachanwalt kann auf Wunsch separat angeboten werden.


8. Schutzrechte

Wenn nicht anders vereinbart, gewährt die Firma „Dyszak&Dräger“ dem Kunden ein uneingeschränktes Nutzungsrecht an den erbrachten Leistungen. Das Urheberrecht liegt weiterhin bei der Firma „Dyszak&Dräger“ bzw. beim jeweiligen Urheber. Bei gelieferten Text-, Bild-, Ton- oder Video-Material
übernimmt der Auftraggeber die Gewähr, dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Die Überprüfung der Ansprüche Dritter obliegt dem Auftraggeber.
Erheben Dritte gegenüber der Firma „Dyszak&Dräger“ Ansprüche im beschriebenen Sinne, teilt die Firma „Dyszak&Dräger“ dies dem Kunden
in geeigneter Form mit. Alle weiteren Maßnahmen zur Wahrung der
Interessen des Auftraggebers nimmt dieser selber wahr.


9. Künstlersozialabgabepflicht

Unternehmen, die für sich selbst Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit
betreiben und dabei nicht nur gelegentlich Aufträge erteilen, sind nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) abgabepflichtig. Dies bedeutet, dass auf die kreativen Leistungen von der Künstlersozialkasse eine Abgabe erhoben wird. Die Höhe dieses Betrags wird prozentual nach dem aktuellen Satz des KSVG berechnet.
Wir weisen darauf hin, dass die Firma „Dyszak&Dräger“ von der
Abgabepflicht des Kunden nicht profitiert. Die Abgabe fließt direkt in die
Kasse der KSK, aus der die Zuschüsse für versicherte freiberuflich
tätige Künstler und Publizisten finanziert werden.


10. Gerichtsstand und salvatorische Klausel

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremerhaven.
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung
findet deutsches Recht Anwendung.
Durch Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmung/en dieser
Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit aller übrigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


Bremerhaven, 01.02.2010